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Ich führe Ihr Scheidungsverfahren schnell, kompetent und so kostengünstig wie möglich durch. Ich bin insbesondere auch dann für Sie da, wenn die Voraussetzungen für eine einverständliche Scheidung nicht vorliegen und z.B. spezielle unterhaltsrechtliche Fragen zu klären sind, wenn Fragen des Sorgerechtes, des Umgangsrechtes oder des Zugewinnausgleiches eine besondere Bedeutung haben oder eine so genannte "Härtefallscheidung” vor Ablauf des ersten Trennungsjahres gewünscht oder erforderlich ist.
Ich berate Sie jederzeit umfassend und entwerfe Ihnen auf Wunsch auch eine entsprechende Scheidungsfolgevereinbarung.
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