Ich möchte Ihnen meine Unterstützung und rechtliche Begleitung bei der Vorbereitung und Durchführung Ihres
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Prozesskostenhilfe

Auch bei geringem Einkommen, wie z.B. bei Sozialhilfebezug, Bezug von Arbeitslosengeld II oder hoher Verschuldung können Sie sicher sein, dass ich Ihr Scheidungsverfahren zuverlässig und kompetent durchführe.  Bei Gericht stelle ich für Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe und sorge dafür, dass Sie die Ihnen zustehende staatliche Unterstützung erhalten.


 




Setzen Sie sich mit mir in Verbindung, ich sagen Ihnen, ob für Sie die Bewilligung von Prozesskostenhilfe grundsätzlich in Betracht kommt bzw. erstelle Ihnen kostenfrei und unverbindlich einen detaillierten Kostenvoranschlag.

Rubrik: Prozesskosten
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*Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass bei mir die Rechtsanwaltsgebühren für das gerichtliche Scheidungsverfahren und das kostenlose Orientierungsgespräch nicht günstiger als bei anderen Anwälten sind. Ich berechne nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Das angebotene Orientierungsgespräch stellt keine Beratung i.S. des RVG dar.
**"Online Scheidung" bedeutet nicht, dass ein Scheidungsverfahren tatsächlich online bei Gericht durchgeführt werden kann. Allerdings können die Kontaktaufnahme, der Scheidungsauftrag und die Korrespondenz mit dem Anwalt über das Internet und per Mail vorgenommen werden.