Einvernehmliche Scheidung
Die einvernehmliche Scheidung bietet Ihnen die Möglichkeit, sich besonders einfach, schnell und kostengünstig scheiden zu lassen.
Wenn Sie sich einvernehmlich scheiden lassen sparen Sie viel Geld, Zeit und Nerven.
Ich berate Sie gerne unter 0251 – 5 777 5 unverbindlich dazu, ob eine einvernehmliche Scheidung für Sie in Frage kommt.
Sollten Sie sich schon entschieden haben, können Sie mich auch über dieses Formular online mit dem Mandat für Ihre Scheidung betrauen.
Obwohl eine Trennung und Scheidung in der Regel unweigerlich mit emotionalen Problemen verbunden ist, so sind sich die Ehegatten tatsächlich jedoch in den allermeisten Fällen über alle die Trennung und Scheidung betreffenden Punkte einig. In solchen Fällen ermöglicht die einvernehmlichen Scheidung ein Scheidungsverfahren erheblich schneller und kostengünstiger durchzuführen.
Was setzt die einvernehmliche Scheidung voraus?
Eine einvernehmliche Scheidung setzt voraus, dass beide Ehegatten die Scheidung wollen und sie sich zudem über wesentlichen Eckpunkte der Trennung sowie der Vermögensauseinandersetzung einig sind. Dazu müssen sich die Ehegatten bezüglich folgenden Punkte einig sein:
- evt. Vermögensfragen
- evt. Unterhaltspflichten
- Ehewohnung und Aufteilung des Hausrates
- Umgangsrecht (und ggfs. Sorgerecht) bezüglich der evt. gemeinsamen Kinder
- sowie evt. Kindesunterhalt
Trennungsjahr auch bei einvernehmlicher Scheidung
Wesentliche Voraussetzung ist zudem - wie bei grundsätzlich jeder Scheidung - dass die Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt leben. Das Trennungsjahr muss auch dann eingehalten werden, wenn sich beide Ehegatten scheiden lassen wollen. Durch einen einvernehmlichen Scheidungswunsch erübrigt sich das Erfordernis des Trennungsjahrs also nicht!
Man gilt als getrennt, wenn die häusliche Lebensgemeinschaft beendet ist. Es muss eine Trennung von „Tisch und Bett“ erfolgen. Die Ehegatten müssen also getrennt ihren Alltag bewältigen, d.h. alleine kochen, einkaufen, Wasche waschen, den Hobbies nachgehen, etc.
In vielen Fällen wird einer der Ehegatten aus der ehelichen Wohnung ausziehen. Allerdings ist unter gewissen Voraussetzungen auch eine Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung möglich.
Vorteile der einvernehmlichen Scheidung
Die einvernehmliche Scheidung ist aus vielen Gründen vorteilhaft:
Das Verfahren ist unkompliziert und kräfteschonender, schneller und erheblich kostengünstiger.
Hingegen ist eine streitbeladene Scheidung kräftezehrend und die Beteiligten fühlen sich im Nachhinein oftmals auch nicht als Sieger, ganz zu schweigen von dem erforderlichen Zeit –und Kostenaufwand für das Gerichtsverfahren und die Anwaltskosten.
Die Ehegatten können durch die einvernehmliche Scheidung maßgeblich Scheidungskosten sparen. Zwar besteht im Scheidungsverfahren ein Anwaltszwang, allerdings ist es im Rahmen der einvernehmlichen Scheidung ausreichend, dass nur einer der Ehegatten anwaltlich vertreten ist. Somit entfallen die Kosten für einen zweiten Rechtsanwalt. Diese Kosten können die Ehegatten einsparen.
Beide Ehegatten können davon profitieren, indem sie die entstandenen Scheidungskosten zudem untereinander aufteilen.
Zudem lässt sich die einvernehmliche Scheidung problemlos mit der sogenannten Online-Scheidung verbinden, ohne das überhaupt ein Anwaltbesuch erforderlich ist. Die einvernehmliche Scheidung stellt schlicht den „Musterfall“ der „Online-Scheidung“ dar.