Ausländische Ehepartner

Eine Scheidung in Deutschland ist immer möglich, wenn nur ein Ehegatte die deutsche Staatsangehörigkeit hat. Dies gilt auch, wenn die Ehegatten sich nicht in Deutschland aufhalten oder dort Wohnen.
 
Sofern beide Ehegatten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, ist eine Scheidung in Deutschland dann möglich, wenn einer der ausländischen Ehegatten in Deutschland seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Ich berate Sie umfassend und prüfe welches Scheidungsrecht für Sie Anwendung findet.

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