Forderungsbeitreibung

Inkasso Forderungsbeitreibung durch anwaltliches Inkassobüro und Inkasso-Software. Ihre Vorteile: Unbezahlte Forderungen, ob ab und zu eine unbezahlte Rechnung oder ein großes Forderungsaufkommen, können mit wenig Aufwand per E-Mail oder Diskette zeitsparend an unsere Inkasso-Software übertragen werden. Bei uns ist Ihre Forderung in professionellen Händen und kann so direkt über unsere Kanzleisoftware weiterbearbeitet werden. Individuelle Betreuung und anwaltliche Beratung sind eine Selbstverständlichkeit; ein professioneller Mahnservice vom außergerichtlichen Mahnschreiben, einer eventuellen Ratenzahlungs-vereinbarung über eine Vertretung im streitigen Gerichtsverfahren bis zur Zwangsvollstreckung.

Durch den Einsatz unserer Inkasso-Software ist es möglich, die so übertragenen Informationen sehr rationell, schnell und wirtschaftlich zu bearbeiten. Den daraus resultierenden wirtschaftlichen Vorteil geben wir unmittelbar an Sie weiter.

Wenn die Forderung erfolgreich eingezogen werden kann, ist unsere Tätigkeit für Sie kostenlos. Sie erhalten Ihre volle Forderung ohne irgendwelche Abzüge. Die Gebühren hat aufgrund des Verzugs der Schuldner zu tragen.

Wenn Ihre Forderung nicht beigetrieben werden kann, bieten wir Ihnen Sonderkonditionen an, die nach dem Gesetz als zulässig vereinbart werden können und beteiligen uns damit an Ihrem Beitreibungsrisiko. Sollte unsere Tätigkeit im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens und des Zwangsvollstreckungsverfahrens nach den §§ 803 bis 863 und der §§ 899 bis 915 der Zivilprozessordnung nicht zu einer Beitreibung der Anwaltsgebühren geführt haben, stellen wir nur einen Teil zur Bezahlung in Rechnung. Den anderen Teil Ihres Gebührenerstattungsanspruchs gegen den Schuldner treten Sie uns an Erfüllung statt ab, zahlen also insoweit nicht. Die von uns verauslagten Kosten wie z.B. Gerichtskosten, Gerichtsvollziehergebühren, Auskunftskosten von Gewerbeämtern, Einwohnermeldeämtern, Handelsregistern etc. müssen wir Ihnen in jedem Fall in Rechnung stellen*.