Strafrecht / Bußgeldrecht

Strafverteidigung
Sobald die Polizei oder Ordnungsbehörde die ersten Ermittlungen aufnimmt, sollte eine effektive Verteidigung beginnen. Vorrangiges Ziel ist es, möglichst schnell und in einem frühen Stadium
die Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu erreichen. Eine sachdienliche Beratung setzt allerdings voraus, dass sämtliche
zugängliche Informationen auch dem Verteidiger zur Verfügung stehen.


Es muss daher unverzüglich Akteneinsicht beantragt werden, um den Stand der Ermittlungen zu kennen und um zu wissen, welche Beweismittel den Ermittlungsbehörden bereits vorliegen. Akteneinsicht wird in Strafverfahren ausschließlich dem beauftragten Rechtsanwalt erteilt.


Wir bieten Ihnen an, zu einem Pauschalpreis für Sie Akteneinsicht zu beantragen, den wesentlichen Inhalt der Akten zu kopieren und Sie ausführlich über den Inhalt der Akten, den weiteren Fortgang des Verfahrens und den Aussichten der Verteidigung zu informieren. Im Anschluss daran entscheiden Sie selbst, ob Sie eine weitere Vertretung in dem Verfahren wünschen und für erforderlich erachten. Sollte die Bearbeitung auf Grund des besonders


großen Umfanges nicht zu dem Pauschalpreis möglich sein, werden Sie umgehend informiert und erhalten ein gesondertes Angebot hinsichtlich der entstehenden Kosten. Schwerpunkte bilden u.a. auch die Verteidigung in Betäubungsmittelstraftaten, Verkehrsstraftaten sowie effiziente Beratung von Mandant und Angehörigen im Falle von Verhaftungen und Untersuchungshaft.
Bitte setzten Sie sich mit mir in Verbindung!