Verkehrsrecht

Wie schnell ist es geschehen: Da ist jemand nur eine Sekunde unaufmerksam, schon hat es „geknallt“. Der erste Gedanke: Hoffentlich ist niemandem etwas Ernsthaftes passiert! Aber auch bei kleinen Verletzungen oder reinem Sachschaden beginnt der Ärger jetzt erst richtig. Viele Laufereien und viel Wartezeit für Arztbesuche und Heilbehandlungen. Mindestens genau soviel Aufwand für die Reparatur des Autos und den Mietwagen. Telefonate, Lohnausfall und sonstige Kosten. Und dann wird zu allem Überfluss noch ein Bußgeldverfahren eingeleitet!
Wer muss das alles bezahlen? Welche Ansprüche habe ich?

Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld? In welcher Höhe? Wie kann ich mich gegen das Bußgeldverfahren wehren? Da diese wie auch viele andere verkehrsrechtliche Fragen nur im Einzelfall nach umfassender Abwägung der tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten zutreffend beantwortet werden können, ist eine qualifizierte anwaltliche Beratung unabdingbar. Wir beraten und vertreten Sie professionell und engagiert in allen Bereichen des Verkehrsrechts von der Unfallschadensabwicklung bis zum Bußgeld- und Verkehrsstrafverfahren.